Gerichtsurteil

Verbrennung durch Glätteisen im Friseursalon — Haftung und Schmerzensgeld

LG Köln, Az. 7 O 216/17 — Verbrennungen 2. Grades der Kopfhaut nach Blondierung

Aktenzeichen: LG Köln, Az. 7 O 216/17

Sachverhalt: Kundin erlitt Verbrennungen 2. Grades an der Kopfhaut nach einer Blondierungsbehandlung im Friseursalon.

Quelle: lto.de

Der Fall

Es passiert schneller, als man denkt: Beim Glätten der Haare rutscht das heiße Glätteisen ab und berührt die empfindliche Haut am Nacken oder Ohr der Kundin. Die Temperatur liegt typischerweise zwischen 180 und 230 °C — mehr als genug, um in Sekundenbruchteilen eine Verbrennung 2. Grades zu verursachen.

Die Kundin spürt sofort einen stechenden Schmerz. Es bilden sich Blasen, die Haut ist stark gerötet. In den folgenden Tagen muss sie zum Arzt, die Wunde wird behandelt und verbunden. Bei ungünstigem Verlauf bleibt eine sichtbare Narbe im Nackenbereich.

Die rechtliche Lage

Als Friseur haftest du für Schäden, die durch deine Arbeit entstehen. Bei Verbrennungen durch Styling-Geräte ist die Haftungsfrage meist eindeutig:

Typisches Schmerzensgeld: 1.500–3.000 €

Zusätzlich: Behandlungskosten (Arzt, Medikamente, Verbandsmaterial)

Bei Narbenbildung: Schmerzensgeld kann auf 5.000–8.000 € steigen

Bei sichtbarer Stelle (Gesicht): Noch höhere Ansprüche möglich

Du haftest als Friseur nach §§ 280, 823 BGB (vertragliche und deliktische Haftung). Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät defekt war oder du einfach abgerutscht bist — beides fällt in deinen Verantwortungsbereich.

Warum passieren Glätteisen-Verbrennungen?

Die häufigsten Ursachen, die wir aus der Praxis kennen:

  • Ablenkung: Gespräch mit Kunden oder Kollegen, kurzer Moment der Unachtsamkeit
  • Defekte Geräte: Lockere Platten, fehlende Temperaturregelung, beschädigte Gehäuse
  • Falsche Technik: Zu nah an der Kopfhaut, zu langsame Bewegung, falsche Haltung
  • Zeitdruck: Voller Terminkalender, schnelles Arbeiten erhöht das Risiko
  • Fehlende Schutzmaßnahmen: Kein Hitzeschutzspray, kein Kamm als Abstandshalter

Hätte eine Versicherung geholfen?

Absolut. Die Betriebshaftpflicht ist genau für solche Fälle gemacht:

  • Schmerzensgeld wird vollständig von der Versicherung übernommen
  • Behandlungskosten der Kundin (Arzt, Klinik, Medikamente) sind gedeckt
  • Verdienstausfall, falls die Kundin wegen der Verletzung nicht arbeiten kann
  • Anwaltskosten, falls es zum Rechtsstreit kommt
  • Passiver Rechtsschutz: Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen

Gerade bei Verbrennungen mit Narbenbildung können die Gesamtkosten schnell 10.000 € und mehr erreichen. Ohne Versicherung zahlst du das aus eigener Tasche — im schlimmsten Fall gefährdet das deine Existenz.

So beugst du Verbrennungen vor

  1. Geräte regelmäßig prüfen: Kontrolliere Glätteisen, Lockenstab und Föhn auf Defekte. Tausche beschädigte Geräte sofort aus.
  2. Temperatur anpassen: Nicht jedes Haar braucht 230 °C. Feines Haar stylen bei 160–180 °C.
  3. Hitzeschutz verwenden: Sprühe immer Hitzeschutz auf, bevor du mit dem Glätteisen arbeitest.
  4. Kamm als Abstandshalter: Führe einen Kamm zwischen Glätteisen und Kopfhaut.
  5. Ablageplatz nutzen: Lege heiße Geräte immer auf die hitzbeständige Ablage — nie auf den Frisiertisch.
  6. Betriebshaftpflicht haben: Falls trotz aller Vorsicht etwas passiert, bist du abgesichert. Kosten ab 10 €/Monat.

Verbrennungen sind der zweithäufigste Schadenfall im Salon

Schütz dich und deinen Betrieb — Betriebshaftpflicht ab ca. 10 €/Monat.

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Häufige Fragen zu Verbrennungen im Salon

Bei Verbrennungen 2. Grades im Salon liegt das Schmerzensgeld typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 €. Bei Narbenbildung im sichtbaren Bereich oder dauerhaften Schäden kann es auf 5.000 bis 8.000 € und mehr steigen.

Ja. Du bist für die Sicherheit deiner Arbeitsmittel verantwortlich. Regelmäßige Prüfung deiner Geräte ist Pflicht. Bei einem defekten Gerät kannst du zusätzlich den Hersteller in Regress nehmen — doch gegenüber dem Kunden haftest du zunächst selbst.

Ja, Verbrennungen zählen als Personenschäden und sind vollständig durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt — inklusive Schmerzensgeld, Behandlungskosten und eventueller Verdienstausfall des Kunden.

Sofort kühlen (fließendes Wasser, 10–20 Minuten), Wunde steril abdecken, bei Blasenbildung zum Arzt schicken. Dokumentiere den Vorfall (Fotos, Zeitpunkt, Zeugen) und informiere deine Versicherung.