Gerichtsurteil

Kundin stürzt im Friseursalon — Haftung bei nassem Boden

BGH 2022 — Beweislast bei Verkehrssicherungspflicht liegt beim Geschäftsinhaber

Grundsatzurteil: BGH 2022 — Verkehrssicherungspflicht

Kernaussage: Die Beweislast für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht liegt beim Geschäftsinhaber. Kann dieser nicht nachweisen, dass alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurden, haftet er für Sturzunfälle.

Der typische Fall

Ein ganz normaler Nachmittag im Friseursalon. Nach einer Haarwäsche läuft etwas Wasser auf den Fliesenboden. Die nächste Kundin betritt den Bereich, rutscht auf dem nassen Boden aus und stürzt. Sie fängt sich mit der Hand ab — und bricht sich dabei das Handgelenk.

Der Rettungswagen kommt, die Kundin wird im Krankenhaus behandelt. Es folgen Wochen mit Gips, Physiotherapie und Arbeitsunfähigkeit. Die Kundin kann ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben und verliert Einkommen. Die Gesamtforderung: Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall.

Verkehrssicherungspflicht — was bedeutet das?

Als Saloninhaber hast du eine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Das bedeutet: Du musst dafür sorgen, dass sich niemand in deinen Räumen verletzt. Konkret heißt das:

  • Nasse Böden sofort trocknen — nach jeder Haarwäsche, nach dem Wischen
  • Warnschilder aufstellen — wenn der Boden nass oder frisch gereinigt ist
  • Rutschfeste Bodenbelag wählen — Fliesen mit hoher Rutschhemmung (R10 oder höher)
  • Stolperfallen beseitigen — keine Kabel, Taschen oder Geräte im Laufbereich
  • Gute Beleuchtung — alle Bereiche müssen ausreichend beleuchtet sein

Die Kosten eines Sturzunfalls

Sturzunfälle im Salon sind der teuerste Schadenstyp, weil sie oft zu ernsthaften Verletzungen führen. Die typischen Kosten im Überblick:

Schmerzensgeld (Handgelenkbruch): 5.000–15.000 €

Behandlungskosten: 2.000–8.000 € (Operation, Gips, Physiotherapie)

Verdienstausfall: 3.000–10.000 € (je nach Beruf und Ausfallzeit)

Anwaltskosten: 2.000–5.000 €

Gesamtkosten: bis zu 30.000 € und mehr

Bei schwerwiegenderen Verletzungen — etwa einem Oberschenkelhalsbruch bei einer älteren Kundin — können die Gesamtkosten auf 50.000 € und mehr steigen. Ohne Versicherung kann das das Ende deines Salons bedeuten.

Hätte eine Versicherung geholfen?

Ja — die Betriebshaftpflicht übernimmt bei Sturzunfällen sämtliche Kosten:

  • Schmerzensgeld — vollständig abgedeckt
  • Behandlungskosten — Krankenhaus, Arzt, Physiotherapie
  • Verdienstausfall — wenn der Kunde wegen der Verletzung nicht arbeiten kann
  • Haushaltsführungsschaden — wenn der Kunde seinen Haushalt nicht führen kann
  • Anwalts- und Gerichtskosten — auch bei längeren Rechtsstreits
  • Passiver Rechtsschutz — Abwehr überhöhter Forderungen

Bei Deckungssummen von 5–10 Mio. € bist du auch für schwere Fälle abgesichert. Die Kosten starten ab ca. 10 €/Monat.

So verhinderst du Sturzunfälle

  1. Sofort trocknen: Wische verschüttetes Wasser umgehend auf. Halte Wischmopp und Handtücher griffbereit.
  2. Warnschilder bereithalten: Stelle bei nassen Böden immer ein gelbes Warnschild auf.
  3. Rutschhemmender Boden: Investiere in Bodenbelag mit Rutschhemmung R10 oder höher. Besonders wichtig im Waschbereich.
  4. Laufwege freihalten: Keine Kabel, Taschen oder Geräte im Weg. Ordnung rettet im Ernstfall dein Geschäft.
  5. Eingangsmatte nutzen: Bei Regen bringen Kunden Nässe von draußen rein. Eine gute Fußmatte absorbiert das.
  6. Betriebshaftpflicht: Falls trotz aller Vorsicht etwas passiert — vergleiche jetzt Tarife.

Sturzunfälle sind der teuerste Schadenfall im Salon

Bis zu 30.000 € Schadensersatz — schütz dich ab 10 €/Monat.

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Häufige Fragen zu Sturzunfällen im Salon

Als Saloninhaber musst du dafür sorgen, dass sich niemand in deinen Räumen verletzt. Dazu gehören rutschfeste Böden, sofortiges Aufwischen von Wasser, Warnschilder bei Nassreinigung und freie Laufwege ohne Stolperfallen.

Bei einem Handgelenkbruch typischerweise 5.000 bis 15.000 €. Bei komplizierteren Verletzungen wie einem Oberschenkelhalsbruch oder dauerhaften Einschränkungen kann es auf 30.000 € und mehr steigen.

Wenn du deine Verkehrssicherungspflicht verletzt hast (z.B. nasser Boden ohne Warnung), haftest du auch dann, wenn der Kunde teilweise unvorsichtig war. Ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB kann den Betrag aber reduzieren.

Ja, die Betriebshaftpflicht deckt Sturzunfälle als Personenschäden vollständig ab — Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Anwaltskosten. Wähle eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. €.