Allergische Reaktion auf Haarfarbe — Friseur zu 2.000 € Schmerzensgeld verurteilt
AG Brandenburg, Az. 34 C 7/15
Was ist passiert?
Eine Kundin betrat einen Friseursalon in Brandenburg, um sich die Haare färben zu lassen. Vor der Behandlung teilte sie der Friseurin mit, dass sie in der Vergangenheit bereits allergisch auf Haarfarben reagiert hatte. Trotz dieses klaren Hinweises führte die Friseurin die Färbung durch — ohne vorher einen Hautverträglichkeitstest zu machen.
Kurz nach der Behandlung traten bei der Kundin massive Symptome auf: starker Juckreiz, Rötungen und Schwellungen an der Kopfhaut. Die Haut war über Wochen gerötet und gereizt. Die Kundin musste mehrfach zum Hautarzt und konnte zeitweise nicht arbeiten.
Das Urteil
Gericht: Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Aktenzeichen: 34 C 7/15
Ergebnis: Die Friseurin wurde zur Zahlung von 2.000 € Schmerzensgeld verurteilt.
Das Gericht stellte klar: Wer als Friseur eine bekannte Allergie ignoriert und trotzdem färbt, handelt grob fahrlässig. Die Friseurin hätte die Behandlung ablehnen oder zumindest einen Allergietest durchführen müssen. Die Sorgfaltspflicht wurde eindeutig verletzt.
Was bedeutet das für dich als Saloninhaber?
Dieses Urteil zeigt deutlich: Als Friseur oder Barber trägst du eine hohe Sorgfaltspflicht gegenüber deinen Kunden. Konkret bedeutet das:
- Immer nachfragen: Frag vor jeder chemischen Behandlung, ob Allergien bekannt sind.
- Hauttests anbieten: Bei Haarfarben, Blondierungen und Dauerwellen ist ein Hauttest 48 Stunden vorher Standard.
- Dokumentieren: Halte schriftlich fest, dass du den Kunden informiert hast. Ein kurzer Vermerk im Kundenbuch reicht.
- Im Zweifel ablehnen: Wenn ein Kunde eine Allergie erwähnt, färbe nicht einfach trotzdem.
Hätte eine Versicherung geholfen?
Ja — und zwar erheblich. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung wäre der Fall für die Friseurin deutlich weniger belastend gewesen:
- ✓ Die Versicherung hätte die 2.000 € Schmerzensgeld übernommen.
- ✓ Sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten wären gedeckt gewesen.
- ✓ Die Versicherung hätte geprüft, ob die Forderung berechtigt ist (passiver Rechtsschutz).
- ✓ Auch Behandlungskosten der Kundin wären übernommen worden.
Ohne Versicherung zahlst du alles aus eigener Tasche. Bei schwereren Fällen — etwa dauerhaften Schäden — kann das schnell in den fünfstelligen Bereich gehen.
So schützt du dich richtig
- Betriebshaftpflicht abschließen: Ab ca. 10 €/Monat bist du abgesichert. Alle Infos zu Kosten findest du hier.
- Allergietest-Routine einführen: Mach den Hauttest bei Neukunden zur Pflicht — mindestens 48 Stunden vor der Behandlung.
- Einverständniserklärung nutzen: Lass Kunden unterschreiben, dass sie über Risiken informiert wurden.
- Produkte prüfen: Verwende nur zugelassene Produkte und beachte die Herstellerhinweise.
- Notfallplan haben: Halte Antihistaminika und kühlende Mittel bereit. Wisse, wo die nächste Notaufnahme ist.
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Jetzt vergleichenHäufige Fragen zu allergischen Reaktionen im Salon
Ja, die meisten Hersteller schreiben einen Hautverträglichkeitstest 48 Stunden vor der Behandlung vor. Wenn du das nicht machst und es zu einer Reaktion kommt, haftest du voll. Selbst bei Stammkunden kann sich eine Allergie plötzlich entwickeln.
Ja, eine gute Betriebshaftpflicht übernimmt Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Anwaltskosten. Sie prüft auch, ob die Forderung berechtigt ist. Das gilt auch bei grober Fahrlässigkeit — je nach Tarif.
Dann kann ein Mitverschulden vorliegen, das den Schadensersatz reduziert. Trotzdem bist du als Friseur verpflichtet, selbst nachzufragen und einen Hauttest anzubieten. Komplett von der Haftung befreit bist du dadurch selten.
Je nach Schwere zwischen 500 und 10.000 €. Bei schweren Verätzungen mit Haarausfall oder dauerhaften Narben kann es deutlich höher ausfallen. Im Fall AG Brandenburg waren es 2.000 € für moderate Symptome.
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