Schadensfall im Barbershop - Was tun?

Ein Kunde rutscht aus, ein Einbrecher schlägt zu, ein Rohr platzt – Schadenfälle passieren. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was du tun musst.

Sofortmaßnahmen

Bei einem Schadensfall in deinem Barbershop zaehlt schnelles Handeln. Deine Barbershop-Versicherung greift nur, wenn du den Schaden korrekt meldest. Hier die wichtigsten Schritte:

  1. Ruhe bewahren – Hektik führt zu Fehlern
  2. Personen versorgen – Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten, ggf. Rettungsdienst rufen
  3. Schaden begrenzen – Wenn möglich, weiteren Schaden verhindern (z.B. Wasser abstellen)
  4. Polizei rufen – Bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus
  5. Dokumentieren – Fotos, Videos, Notizen zu Zeitpunkt und Hergang

Schaden richtig melden

Betriebshaftpflicht

Wenn ein Kunde oder Dritter zu Schaden kommt, greift deine Betriebshaftpflicht fuer Friseure:

  • Schadenhergang schriftlich festhalten
  • Kontaktdaten von Geschädigten und Zeugen notieren
  • Kein Schuldeingeständnis abgeben
  • Versicherung innerhalb von 24h informieren

Inhaltsversicherung

Wenn dein Inventar beschaedigt oder gestohlen wird, uebernimmt deine Inhaltsversicherung fuer Barbershops die Kosten:

  • Beschädigte Gegenstände nicht entsorgen
  • Fotos von allen Schäden machen
  • Kaufbelege/Rechnungen zusammenstellen
  • Versicherung und ggf. Polizei kontaktieren

Checkliste für die Schadensmeldung

  • ☑ Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens
  • ☑ Detaillierte Beschreibung des Hergangs
  • ☑ Fotos und Videos als Beweis
  • ☑ Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen
  • ☑ Polizeiliches Aktenzeichen (bei Einbruch/Diebstahl)
  • ☑ Kaufbelege oder Rechnungen beschädigter Gegenstände
  • ☑ Kostenvoranschläge für Reparaturen
  • ☑ Versicherungsnummer und Vertragsdaten

So läuft die Regulierung ab

  1. Schadensmeldung – Du meldest den Schaden deiner Versicherung
  2. Prüfung – Die Versicherung prüft deinen Anspruch
  3. Gutachter – Bei größeren Schäden kommt ein Gutachter
  4. Regulierung – Nach Freigabe erhältst du die Erstattung
  5. Zeitrahmen – In der Regel 2–4 Wochen bis zur Auszahlung

Typische Schadensfälle im Barbershop

Kundin rutscht auf nassem Boden

Schaden: Gebrochenes Handgelenk, 3 Wochen arbeitsunfähig
Kosten: ca. 8.000 € (Behandlung + Verdienstausfall)
Versicherung: Betriebshaftpflicht

Einbruch über Nacht

Schaden: Gestohlene Geräte, aufgebrochene Tür
Kosten: ca. 5.000 €
Versicherung: Inhaltsversicherung

Allergische Reaktion auf Färbemittel

Schaden: Schwere Hautreizung, Arztkosten
Kosten: ca. 3.000 €
Versicherung: Betriebshaftpflicht

Wasserrohrbruch

Schaden: Beschädigte Einrichtung und Bodenbelag
Kosten: ca. 12.000 €
Versicherung: Inhaltsversicherung

Reale Schadensfälle: So teuer wird es ohne Versicherung

Die folgenden Fälle sind keine Theorie. Sie stammen aus echten Polizeimeldungen und Gerichtsurteilen in Deutschland. Sie zeigen, wie schnell ein Schadensfall deinen Salon treffen kann.

Brand zerstört Friseursalon

Langförden (Niedersachsen), November 2023

Ein Passant entdeckte nachts Flammen in einem Friseursalon. Trotz schnellem Einsatz von 30 Feuerwehrleuten mit vier Fahrzeugen entstand ein Totalschaden am Saloninventar.

Schaden: ca. 60.000 €
Versicherung: Inhaltsversicherung (Feuer, Inventar)

Quelle: NWZ Online

Heizstrahler löst Feuer in Friseursalon aus

Hainburg (Hessen), Februar 2026

Ein gasbetriebener Heizstrahler entzündete sich während der Öffnungszeiten. Die Inhaberin und drei weitere Personen konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Die Flammen beschädigten Einrichtung, Decke und Boden des Salons.

Schaden: ca. 60.000 €
Versicherung: Inhaltsversicherung (Feuer, Betriebsunterbrechung)

Quelle: Rhein Main Verlag

Kundin erleidet allergische Reaktion beim Färben

Brandenburg a.d. Havel, Urteil Dezember 2022

Eine Kundin wies vor dem Färben auf ihre Allergie gegen Ammoniak und Henna hin. Der Friseur färbte trotzdem, ohne aufzuklären. Die Folge: schmerzhafte Gesichts- und Augenschwellung sowie Hautekzeme. Das Amtsgericht verurteilte den Friseur zu Schmerzensgeld.

Schaden: 2.000 € Schmerzensgeld + Schadensersatz
Versicherung: Betriebshaftpflicht (Personenschaden)

Quelle: Handwerksblatt

Bewaffneter Raubüberfall auf Friseursalon

Koblenz-Metternich, Dezember 2024

Zwei Männer drangen nach Feierabend in einen Friseursalon ein und forderten die Tageseinnahmen. Als der Inhaber sich weigerte, bedrohte einer ihn mit einem Messer. Bargeld wurde nicht erbeutet, aber Sachschäden und Traumafolgen blieben.

Versicherung: Inhaltsversicherung (Einbruch/Raub, Sachschäden)

Quelle: NR-Kurier

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Häufige Fragen zum Schadensfall

Bewahre Ruhe. Dokumentiere den Schaden mit Fotos und Videos. Melde den Schaden sofort deiner Versicherung – am besten noch am selben Tag. Sichere beschädigte Gegenstände als Beweismittel und entsorge nichts ohne Rücksprache.

Du solltest den Schaden unverzüglich melden, idealerweise innerhalb von 24–48 Stunden. Bei Einbruch oder Vandalismus zusätzlich sofort die Polizei rufen und eine Anzeige erstatten.

Nach deiner Meldung prüft die Versicherung den Schaden, ggf. wird ein Gutachter geschickt. Nach Freigabe erhältst du die Erstattung abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Die Regulierung dauert in der Regel 2–4 Wochen.

Bei Einbruch: Sofort Polizei rufen (110), nichts verändern bis die Polizei da war, Fotos machen, Versicherung kontaktieren. Du brauchst das polizeiliche Aktenzeichen für die Schadensmeldung.

Du brauchst: Fotos/Videos vom Schaden, Kaufbelege oder Rechnungen der beschädigten Gegenstände, bei Einbruch das polizeiliche Aktenzeichen, Kostenvoranschläge für Reparaturen und eine schriftliche Schadensbeschreibung.