Kosmetikbehandlungen im Salon: So bist du versichert
Immer mehr Friseursalons bieten Kosmetikbehandlungen an — von Augenbrauen-Styling über Wimpernverlängerungen bis zu Gesichtsbehandlungen. Aber bist du dafür auch richtig versichert?
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Warum Kosmetik im Friseursalon boomt
Der Trend ist klar: Kunden wollen alles aus einer Hand. Haare schneiden, färben — und gleich die Augenbrauen in Form bringen, die Wimpern verlängern oder eine Gesichtsbehandlung dazubuchen. Für Friseursalons ist das eine Chance, den Umsatz pro Kundin zu steigern. Aber es bringt auch neue Risiken mit sich.
Typische Kosmetik-Zusatzleistungen im Friseursalon
Augenbrauen-Styling
Zupfen, Wachsen, Färben, Microblading — Augenbrauen-Treatments sind der Klassiker unter den Zusatzleistungen. Risiko: Allergische Reaktionen auf Farbe, Hautirritationen durch Wachs, bei Microblading Infektionsgefahr.
Wimpernbehandlungen
Wimpern färben, Wimpernverlängerungen (Lash Extensions), Wimpern-Lifting. Risiko: Klebstoff-Allergien, Augenreizungen, im schlimmsten Fall Augenverletzungen durch ungenügend geschultes Personal.
Gesichtsbehandlungen & Make-up
Gesichtsreinigung, Masken, Peelings, Braut-Make-up, Event-Make-up. Risiko: Hautreaktionen auf Produkte, Unreinheiten durch mangelnde Hygiene, allergische Reaktionen auf Kosmetika.
Was deckt die Friseur-Betriebshaftpflicht bei Kosmetik ab?
Die gute Nachricht: Die meisten Betriebshaftpflicht-Tarife für Friseursalons decken auch grundlegende Kosmetikbehandlungen ab. Schließlich gehören Augenbrauen zupfen und Wimpern färben seit Jahrzehnten zum Friseur-Handwerk.
In der Regel abgedeckt (ohne Zusatz)
- Augenbrauen zupfen und formen
- Augenbrauen und Wimpern färben
- Einfache Gesichtsreinigung und Masken
- Make-up-Anwendungen
- Kopfhautbehandlungen
Prüfung empfohlen (evtl. Erweiterung nötig)
- Wimpernverlängerungen (Lash Extensions): Der Klebstoff (Cyanacrylat) kann schwere allergische Reaktionen auslösen. Manche Versicherer stufen das als erhöhtes Risiko ein.
- Microblading / Permanent Make-up: Invasive Behandlung, die unter die Haut geht. Oft als eigenständiger Tätigkeitsbereich gewertet.
- Chemische Peelings: Säurehaltige Produkte können Verätzungen verursachen. Nicht immer in der Standard-Police enthalten.
- Apparative Kosmetik: Mikrodermabrasion, Ultraschall-Behandlungen, LED-Lichttherapie — diese Geräte-Behandlungen brauchen oft eine explizite Erweiterung.
Wichtig: Wenn du dein Leistungsangebot um Kosmetikbehandlungen erweiterst, informiere unbedingt deinen Versicherer. Nicht gemeldete Tätigkeiten können im Schadensfall zum Leistungsausschluss führen — dann stehst du ohne Schutz da.
Spezielle Risiken bei Kosmetikbehandlungen im Salon
Allergische Reaktionen im Augenbereich
Augenbrauen- und Wimpernfarben enthalten ähnliche Inhaltsstoffe wie Haarfarben — einschließlich des Allergens PPD. Im Augenbereich sind allergische Reaktionen besonders gefährlich: Schwellungen können das Sehvermögen beeinträchtigen. Im Extremfall droht eine Klinikeinweisung.
Mehr zu allergischen Reaktionen bei Färbemitteln findest du auf unserer Seite Allergische Reaktion auf Haarfarbe.
Klebstoff-Allergien bei Wimpernverlängerungen
Der Klebstoff für Lash Extensions enthält Cyanacrylat — einen Stoff, der bei empfindlichen Personen Augenreizungen, Schwellungen und allergische Reaktionen auslösen kann. Auch Dämpfe während der Anwendung können problematisch sein.
Hygiene-Risiken
Kosmetikbehandlungen erfordern strenge Hygiene. Unreine Pinsel, mehrfach verwendete Schwämmchen oder mangelnde Desinfektion können Hautinfektionen verursachen. Als Saloninhaber haftest du für die Hygiene in deinem Betrieb.
Tipp: Investiere in Einweg-Applikatoren, desinfiziere alle Werkzeuge nach jeder Kundin und dokumentiere deine Hygiene-Maßnahmen. Das schützt nicht nur deine Kunden, sondern stärkt auch deine Position im Schadensfall.
Checkliste: Kosmetik im Salon richtig versichern
- ☐ Versicherer über alle angebotenen Kosmetikbehandlungen informiert?
- ☐ Betriebshaftpflicht deckt Augenbrauen- und Wimpernbehandlungen ab?
- ☐ Bei Wimpernverlängerungen: Klebstoff-Allergien mitversichert?
- ☐ Bei Permanent Make-up: Invasive Behandlungen eingeschlossen?
- ☐ Hygiene-Konzept dokumentiert und umgesetzt?
- ☐ Mitarbeiter für Kosmetikbehandlungen geschult und zertifiziert?
- ☐ Allergietest-Protokolle für Färbemittel vorhanden?
Häufige Fragen: Kosmetik im Friseursalon versichern
Ja, in der Regel sind einfache Kosmetikbehandlungen wie Augenbrauen zupfen, Wimpern färben und Make-up in der Friseur-Betriebshaftpflicht enthalten. Bei invasiveren Behandlungen wie Microneedling oder chemischen Peelings kann eine Erweiterung nötig sein.
Wimpernverlängerungen (Lash Extensions) bergen ein erhöhtes Risiko durch Klebstoffe, die allergische Reaktionen auslösen können. Prüfe, ob deine Police kosmetische Behandlungen explizit einschließt. Im Zweifel den Versicherer fragen.
Augenbrauenfarben enthalten ähnliche Stoffe wie Haarfarben (z.B. PPD). Allergische Reaktionen im Augenbereich sind besonders gefährlich. Deine Betriebshaftpflicht übernimmt Arztkosten und Schmerzensgeld.
Einfache Gesichtsbehandlungen wie Reinigung, Masken und leichte Peelings sind in der Regel abgedeckt. Für apparative Kosmetik (Mikrodermabrasion, Ultraschall) solltest du die Deckung prüfen.
Ja, unbedingt! Wenn du dein Leistungsangebot erweiterst, solltest du deinen Versicherer informieren. Nicht gemeldete Tätigkeiten können im Schadensfall zum Leistungsausschluss führen.